Die Definition der Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt und besagt, dass derjenige berufsunfähig ist, der seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht verrichten kann. Dabei kommt es darauf an, dass die Berufsausübung nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, selbst wenn sie die Aufgaben noch teilweise oder mit Einschränkungen wahrnehmen könnten. Gute Versicherungsgesellschaften am Markt definieren bereits dann den Eintrittsfall, wenn aufgrund der genannten Ursachen die letzte berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr wahrgenommen werden kann.