Für Soldaten besteht in der Gesetzlichen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz.
Die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten ist bei Wehrdienstunfällen nach dem Soldatengesetz und Soldatgenversorgungsgesetz i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Die private Unfallversicherung schützt darüber hinaus vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – auch im Freizeitbereich – rund um die Uhr, weltweit.