Vermögenswirksamen Leistungen sind vertraglich vereinbarte Geldleistungen, die durch den Arbeitgeber (Dienstherrn)  in Deutschland gezahlt werden. Die Höhe dieser Leistungen für Soldaten beträgt dabei 6,65 Euro pro Monat.

Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die vermögenswirksame Leistung mit einer Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) vom Staat gefördert, sofern das zu versteuerndes Einkommen gewisse Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die förderfähigen, Sparformen, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden und die Geldleistungen begründen, sind für Soldaten zum einem der Bausparvertrag und zum anderen das Beteiligungssparen in Aktienfonds. Hierbei sind die Sperrfristen von 7 Jahren zu beachten, bevor über die Anlageformen verfügt werden kann.