Arbeitnehmersparzulage

2024-01-24T20:29:15+01:00

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen (VWL). Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die verschiedenen Anlageformen lassen sich in das Beteiligungssparen, das Bausparen und die Rückzahlung von Baukrediten unterteilen. Beim Beteiligungssparen kann in Kapitalbeteiligung – unter anderem am Unternehmen des Arbeitgebers – angespart werden oder in Aktienfonds. Beim Bausparen wird u.a. für den Erwerb von Immobilieneigentum angespart. Dabei wird das Bausparen neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Die Zulage wird nur innerhalb gewisser Einkommensgrenzen gewährt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (und nicht etwa das Brutto-Einkommen!) das nicht über 20.000 € liegen [...]

Arbeitnehmersparzulage2024-01-24T20:29:15+01:00

Anwartschaftsversicherung (AWV)

2024-01-24T20:29:20+01:00

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten während ihrer Dienstzeit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung über ihren Dienstherrn. Nach Dienstzeitende besitzen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten entsprechend ihres Status 70%igen Beihilfeanspruch für anfallende Krankheitskosten. Um während dieses Anspruchzeitraums eine adäquate Absicherung im Krankheitsfall zu erhalten, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung (= Sicherung der Rechte an einer späteren Krankenversicherung) empfehlenswert. So kann nach Ausscheiden aus der Bundeswehr die Beihilfe ohne erneute Risikoprüfung mit einer privaten Krankenversicherung auf 100% der anfallenden Kosten aufgestockt werden. Hier wird zwischen einer kleinen Anwartschaftsversicherung (zwischenzeitlich eingetretene Krankheiten werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen) und einer großen Anwartschaftsversicherung (zusätzlich wird der Beitrag [...]

Anwartschaftsversicherung (AWV)2024-01-24T20:29:20+01:00

Auslandsreisekrankenversicherung

2024-01-24T20:29:25+01:00

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Bei privaten Auslandsaufenthalten gilt diese Versorgung jedoch nur im eingeschränkten Maße. Hier werden die Kosten für eine ärztliche Behandlung nämlich nur in dem Umfange erstattet, wie diese bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstehen würden. Für diese Fälle empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. So sind Krankheitskosten auch außerhalb Deutschland versichert. 

Auslandsreisekrankenversicherung2024-01-24T20:29:25+01:00

Bausparer / Bausparvertrag

2024-01-24T20:29:30+01:00

Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen. Am Anfang wird die Bausparsumme festgelegt. Je nach Tarif müssen zunächst ca. 40 bis 50 Prozent selbst als Bausparguthaben angespart werden. Hierzu wird die empfohlene mtl. Regelsparrate in Promille der Bausparsumme ausgewiesen, damit der Bausparer nach der vereinbarten Zeit von ca. 8-10 Jahren auch die Zuteilung erlangt. Ab diesem Zeitpunkt erhält man den Rest der Bausparsumme als zinsgünstiges Darlehen. Dem Grunde nach ist der Bausparvertrag eine Versicherung gegen steigende Zinsen.  Im Gegenzug ist die Verzinsung in der Sparphase vergleichsweise eher niedrig. Ein Vertrag lohnt sich daher vor allem dann, wenn [...]

Bausparer / Bausparvertrag2024-01-24T20:29:30+01:00

Beihilfe

2024-01-24T20:29:35+01:00

Soldaten erhalten nach Ablauf der Dienstzeit für die Dauer des Bezuges der Übergangsgebührnisse  für sich selbst und für Familienangehörige (Ehegattin/Ehegatte und Kinder) Beihilfe nach Maßgabe der Bundesbeihilfeverordnung für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle. Die Beihilfe orientiert sich in vielen Bereichen am Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beihilfeberechtigen bedeutet dies nicht immer eine volle Erstattung des Rechnungsbetrags in Höhe ihres Beihilfesatzes. Sie erhalten vielmehr eine Erstattung in Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen. Um zusammen mit der Beihilfe eine 100%-ige Absicherung zu erhalten, benötigt der Beihilfeberechtigte eine private Restkostenabsicherung, die während der aktiven Dienstzeit über eine Anwartschaftsversicherung abgebildet werden kann. Für Familienangehörige erhalten Soldaten [...]

Beihilfe2024-01-24T20:29:35+01:00

Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für Sanitätsoffiziere

2024-01-24T20:29:40+01:00

In allen Fällen, in denen Sanitätsoffiziere nicht im Rahmen von Dienstpflichten, sondern außerdienstlich bzw. freiberuflich (insbesondere im Rahmen einer Nebentätigkeit) tätig werden, ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Denn als Arzt ist jeder Sanitätsoffizier gemäß seiner jeweiligen Berufsordnung (standesrechtlich) verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftungsansprüche im Rahmen der approbationsgebundenen Tätigkeit zu versichern. Haftungsrisiken ergeben sich manchmal auch ohne, dass Ärzte daran denken, z.B. bei: Erste-Hilfe-Leistungen außer Dienst, freiberufliche Notarztwagenfahrten oder Rettungsflügen oder ärztliche Tätigkeiten während einer Famulatur im Rahmen des Medizinstudiums.

Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für Sanitätsoffiziere2024-01-24T20:29:40+01:00

Berufsunfähigkeit (BU)

2024-01-24T20:29:50+01:00

Die Definition der Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt und besagt, dass derjenige berufsunfähig ist, der seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht verrichten kann. Dabei kommt es darauf an, dass die Berufsausübung nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, selbst wenn sie die Aufgaben noch teilweise oder mit Einschränkungen wahrnehmen könnten. Gute Versicherungsgesellschaften am Markt definieren bereits dann den Eintrittsfall, wenn aufgrund der genannten Ursachen die letzte berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr wahrgenommen werden kann.

Berufsunfähigkeit (BU)2024-01-24T20:29:50+01:00

Dienstunfähigkeit (DU)

2024-01-24T20:29:55+01:00

Das Soldatenrecht verwendet anstelle des Begriffs der „Berufsunfähigkeit“ den Begriff der „Dienstunfähigkeit“. Demnach ist ein Berufssoldat gemäß § 44 (3) Soldatengesetz in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist. § 44 (3) gilt entsprechend. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Berufs- bzw. Zeitsoldaten trifft die zuständige [...]

Dienstunfähigkeit (DU)2024-01-24T20:29:55+01:00

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

2024-01-24T20:30:00+01:00

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Leistungen der GKV sind entsprechend im Sozialgesetzbuch V verankert. Jeder gesetzlich Versicherte hat demnach Anspruch auf die gleichen Leistungen. Im Vergleich zum privaten Krankenversicherungssystem wurden die Leistungen allerdings durch Reformgesetze immer weiter gekürzt. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt kraft Gesetz zustande und ist bindend. Bestimmte Personengruppen wie z.B. Selbständige oder Personengruppen, die oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAVG) liegen, können der GKV auch freiwillig beitreten oder sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Die Höhe der Beiträge in der [...]

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)2024-01-24T20:30:00+01:00

Private Krankenversicherung (PKV)

2024-01-24T20:30:06+01:00

Die private Krankenvollversicherung (PKV) bietet eine Versorgung, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Versicherten zugeschnitten ist. Durch die Beitragskalkulation (Kapitaldeckungsverfahren) ist das private Krankenversicherungssystem zudem demographieresistent. Der Beitrag in der PKV wird nach dem Individualprinzip kalkuliert, d. h. jeder Versicherte zahlt einen individuellen Beitrag. Eine Beitragssteigerung durch Älterwerden oder Verschlechterung des Gesundheitszustands erfolgt nicht. Die Beiträge an die PKV zahlt der Versicherungsnehmer (VN) komplett. Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Der Versicherer gibt mit dem Vertragsabschluss ein Leistungsversprechen für alle in der Zukunft liegenden Erkrankungen. Die Krankenvollversicherung unterteilt sich [...]

Private Krankenversicherung (PKV)2024-01-24T20:30:06+01:00
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