Um welche Themen muss ich mich rechtzeitig kümmern, wenn ich in jedem Fall auch ohne meine Arbeitskraft ein Einkommen beziehen möchte?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.

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Das hier sind jetzt 100 Wörter.

Autor: Dipl.-Kfm. Martin W. Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021

Eintritt und Verlauf des Verlustes der Arbeitskraft sind höchst unterschiedlich und nicht absehbar, daher muss Ihre Absicherung jede denkbare Möglichkeit abdecken. Stellen wir uns den Zeitablauf Ihrer Einnahmen über das gesamte Leben als Fußballspiel vor – dann ist klar, dass eine erfolgreiche 1. Halbzeit (geplantes Erwerbsleben) alleine nicht ausreicht. Auch die 2. Halbzeit (geplanter Ruhestand) braucht ein Einkommen.

1. Halbzeit – Phase 1

Bei leichten bzw. vorübergehenden Beschwerden, spricht man von einer sog. Arbeitsunfähigkeit (AU)

Als Soldat: krank zu Hause (kzH) oder krank auf Stube bzw. im BwK. Auch im zivilen Bereich erfolgt eine Krankschreibung durch den Arzt – meist für einen definierten Zeitraum, in dem  Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden. Je nach Genesungsverlauf wechseln sich ggf. Phasen der Arbeitsfähigkeit mit vorübergehenden Phasen der Arbeitsunfähigkeit ab. In diesem Fall erhält ein Soldat, solange er dienstfähig ist, weiter seine Bezüge und ein ziviler Arbeitnehmer seinen Lohn – letzterer solange es im Arbeitsvertrag vertraglich festgeschrieben ist – meist 42 Tage. Danach stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein und der Arbeitnehmer (bedenken Sie: als Zeitsoldat werden Sie das irgendwann sein!) muss selbst für seine Liquidität sorgen.

Die Lösung ist für gesetzlich Krankenversicherte das Krankengeld, welches aber gedeckelt  ist (2019: ca. mtl. € 3.000 netto). Privat Versicherte beantragen Krankentagegeld – welches in der sog. Krankentagegeldversicherung, meist Bestandteil in der Privaten Krankenversicherung ist. Es kann aber auch in einem separaten Vertrag (ergänzend) abgeschlossen werden.

Achtung! Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten i.d.R. nicht bei AU

Viele denken, dass hier bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift – dies ist aber häufig deshalb nicht der Fall, weil die meisten BU-Bedingungen eine Leistung erst dann auszahlen, wenn voraussichtlich dauerhafteine Berufsunfähigkeit vorliegt. Da aber in Phase 1 diese Voraussichtlichkeit eben häufig noch nicht durch Ärzte bestätigt wird, denn man geht von einer baldigen Genesung aus, wird so wie es in den Bedingungen steht, eben rechtmäßig nicht geleistet. Ausnahmen bieten nur manche BU-Versicherungen, die eine optioinale AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) beinhalten, die gegen Mehrbeitrag  schon ab Arbeitsunfähigkeit leisten.

Achtung! Wichtig für Offz/OA:  dieser Baustein muss entweder bereits in der Anwartschaftsversicherung enthalten sein, oder der Versicherer muss  Soldaten schriftlichzusichern, dass dieser Baustein später bei DZE ohne erneute Risikoprüfung hinzugebucht werden kann.

1. Halbzeit – Phase 2

Berufsunfähigkeit

Sofern sich die Genesungsprognosen verschlechtern und damit voraussichtlich dauerhaft(i.d.R. je nach Versicherung ab einem Zeitraum von 6 Monaten) keine Heilung mehr zu erwarten ist, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.

Damit eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, muss der Versicherte zusätzlich zur obigen Prognose nur noch begrenzt in der Lage sein, seine bisherigen beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Als Messlatte werden i.d.R. weniger als 50% in Bezug auf zeitliche oder qualitative Aspekte der Tätigkeit  zugrunde gelegt. Wenn aber unverzichtbare Tätigkeiten im Beruf nicht mehr durchgeführt werden können, die nur einen geringen Zeitanteil (z.B. 5% der Arbeitszeit) ausmachen, so kann dies ebenfalls bereits zur Berufsunfähigkeit führen.  Dies gilt genauso für den Soldatenberuf – Details zu „Wann tritt eine Berufsunfähigkeit ein?“ lesen Sie in den Versicherungsbedingungen.

Die Lösung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

2. Halbzeit: Altersrente bei BU

Wenn in der 1. Halbzeit aufgrund von Berufsunfähigkeit weder in die gesetzlichen noch in private Versorgungssysteme ausreichend eingezahlt werden konnte, dann ist klar, dass die Rechnungen für die normalen Lebenshaltungskosten in der 2. Halbzeit nicht bezahlt werden können und damit der Verlust der Selbstbestimmtheit droht (Altersarmut).

Die einzige echte Lösung für junge Leute ist eine sog. Beitragsbefreiuung (bei BU) in einem Rentenversicherungsvertrag. Diese ist ein freiwilliger, beitragspflichtiger Risikobaustein, der im BU-Fall dazu führt, dass die Versicherung selbst das Weiterbesparen des Rentenversicherungsvertrags übernimmt. Im besten Fall wird dabei eine 10%ige Dynamik vereinbart, das heißt die Versicherung spart nicht nur weiter, sondern erhöht diese Sparleistung Jahr für Jahr jeweils um 10%.

Offizieranwärter Kai (19) spart monatlich 100 Euro in eine Rentenversicherung und hat zusätzlich dabei eine sog. Beitragsbefreiung mit dynamischer Erhöhung vereinbart. Im BU-Fall passiert nun Folgendes: Der Versicherer übernimmt für Kai die Sparleistung von monatlich 100 Euro – Kai selbst muss nichts mehr zahlen. Im folgende Jahr ist Kai immer noch BU, der Versicherer zahlt nun monatlich 110 Euro (+10%), im darauffolgenden 121 Euro, usw.. Im letzten Jahr – Kai ist immer noch BU und 67 Jahre alt, fließen 9.700 Euro monatlich für Kai in seine Altersvorsorge. Die gesamte Sparleistung des Versicherers beläuft sich auf über 1 Mio. Euro – ohne Verzinsung gerechnet. Damit ist ein vernünftiger Grundstock für die 2. Halbzeit, die immerhin noch mal 30-40 Jahre dauern kann, gelegt.

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2021-07-19T14:56:02+02:00
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