Was ist die Beihilfe und welche Rolle spielt sie bei der Absicherung von Soldaten* und deren Angehörigen? Was ist eine sog. Restkostenversicherung?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.

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Das hier sind jetzt 100 Wörter.

Autor: Martin Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021

Die Beihilfe ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Soldaten

Die Beihilfe bezuschusst erforderliche Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen von deutschen Beamten, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartnern, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Rechtsgrundlage für den Beihilfeanspruch sind  §§ 2 und 4 BBhV (Bundesbeihilfeverordnung) . Während für Landesbeamte die Beihilfenormen der Länder gelten, so fallen alle Soldaten unter die Bundesbeihilfe. Unterschiede gibt es hinsichtlich:

  • beihilfeberechtige Personen (=Soldaten) und berücksichtigungsfähige Personen( =Angehörige des Soldaten).  Mehr Details zur diesen Personenkreisen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamts hier.

  • Zeitsoldatenund Berufssoldaten als beihilfeberechtigte Personen

      • Zeitsoldaten haben mit Wirkung zum 01.01.2019 (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) selbst überhaupt keinen Beihilfeanspruch (Frühere Regelung: Zeitsoldaten hatten mit Dienstzeitende einen Beihilfeanspruch für die Dauer der Übergangsgebührnisse). Berücksichtigungsfähige Personen bei Zeitsoldaten haben  nur während der Wehrdienstzeit einen Beihilfeanspruch.
      • Berufssoldaten haben unverändert nach wie vor einen lebenslangen Beihilfeanspruchab dem Zeitpunkt der Pensionierung . Berücksichtigungsfähige Personen bei Berufssoldaten besteht dieser Anspruch sowohl während der Wehrdienstzeit und darüber hinaus  auch während der gesamten Pensionierung und über den Tod hinaus
  • der Beihilfesätze, d.h. des Anteils bis zu welchem bei definierten beihilfefähigen Leistungen Kosten zurückerstattet werden. Kindergeldberechtigte Kinder zählen zu den berücksichtigungsfähige Angehörige in der Beihilfe und für Sie gilt beispielsweise ein Beihilfesatz von 80% . Ein 80%iger Beihilfeanspruch bedeutet,  dass grundsätzlich 80% der Gesundheitskosten z.B. einer Arztrechnung von der Beihilfe  übernommen werden und nur 20% über eine private Krankenversicherung (sog. Beihilfetarife bzw. Restkostentarife) abgedeckt werden müssen. Diese sind abhängig von verschiedenen Kritieren – mehr siehe hier. Die Wirkung lässt sich am bestem am Beispiel erklären:

      • Beispiel 1: Eine Soldatin geht mit ihrem Kind zum Kinderarzt. Die Arztrechnung beträgt 200 Euro. Der Beihilfesatz für das Kind beträgt 80%. Daher werden von der Arztrechnung 80% also 160 Euro über die Beihilfestelle auf Antrag erstattet. 40 Euro werden über die Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung erstattet.
      • Beispiel 2: die Soldaten geht zu einem Facharzt, der eine sehr spezielle und neuartige Therapie anwendet – die Rechnung beträgt wieder 200 Euro.  Die Therapie ist laut Beihilfeverordnung aber nur zum Teil beihilfefähig – es werden nur 50% der Kosten dieser Behandlung  von der Beihilfestelle anerkannt. Insofern werden nur 80 Euro durch die Beihilfe erstattet. Der Restkostentarif erstattet aber nur 20% der Arztrechnung also 40 Euro. Im schlechtesten Fall bleibt der Soldat auf 80 Euro eigenanteil „sitzen“. Bei allen Soldaten sollte der Baustein „Beihilfeergänzungstarif“ im Versicherungspaket enthalten sein. Dieser springt genau in diesen Fällen ein – man reicht die Beihilfekürzungen nochmals bei der privaten Krankenversicherung ein und dann wird die Beihilfekürzung i.H.v. 80 Euro ebenfalls erstattet.

Fazit

Grundsätzlich kann man festhalten: die Beihilfe übernimmt im Bereich der Gesundheitsleistungen einen Großteil der Kosten und das Absicherungsniveau liegt deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Differenzbetrag zwischen den Kosten der medizinischen Leistung und der Erstattung der Beihilfe, also die Restkosten werden über spezielle Krankenversicherungstarife bei privaten Krankenversicherungsunternehmen abgedeckt (sog. Restkosten- oder Beihilfetarife). Besser und günstiger als über die Kombination von Beihilfe und Beihilfetarifen lassen sich Gesundheitsleistungen in Deutschland nicht absichern. Daraus ergibt sich für Soldatenfamilien ein nicht zu unterschätzender finanzieller Vorteil, der häufig vergessen wird.

Mehr Details zum Thema Beihilfe gewünscht? Das finden Sie übersichtlich aufbereitet direkt an der Quelle – dem Bundesverwaltungsamt – hier.

Wichtige Hinweise:

Das Beihilferecht und Kenntnisse über adäquaten Versicherungsschutz von Soldaten liegt regelmäßig außerhalb der Kompetenz der meisten (nicht spezialisierten) Versicherungsvermittler. In der Konsequenz fehlen bei den vermittelten Krankenversicherungen wichtige Bausteine, insbesondere sog. Beihilfeergänzungstarife, welche Beihilfekürzungen auffangen sollen oder bewusst eine Verbesserung der Leistung abbilden sollen. Der Mangel wird häufig erst dann erkannt, wenn die Leistungen beansprucht werden und der Mangel daher nicht mehr geheilt werden kann.

  • Wie finde ich die optimale Krankenversicherung? Auch wenn der Beihilfeanspruch für alle Soldaten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen identisch ist, so sind die Beihilfetarife höchst unterschiedlich hinsichtlich Preis und Leistung. Daher lohnt der Versicherungsvergleich zum Beispiel mit Vergleichstools wie LEVELNINE bei einem Versicherungsmakler oder -berater. Es gibt nicht „DIE“ beste bzw. optimale Lösung. Neben der Leistungsfähigkeit des Tarifs ist insbesondere aber auch die Bonität und damit die Zukunftsfähigkeit der Krankenversicherung von entscheidender Bedeutung, weil die Krankenversicherung später irgendwann nicht mehr gewechselt werden kann.
  • Während Reserveübungenhaben ehemalige Zeitsoldaten / beorderten Reservisten und Ihre Angehörigen wieder einen aktiven Beihilfeanspruch für Ihre Angehörigen und ebenso Anspruch auf UTV/UTZV wie alle übrigen aktive Soldaten . Private Krankenversicherungen sind hierüber zu informieren und stellen für diese Zeit den Versicherungsumfang wieder um in Beihilfetarife, bzw. in Anwartschaftsversicherungen. Achtung: so lässt sich zwar teilweise Geld sparen aber es ergeben sich tarifabhängig Nachteile in Hinblick auf Beitragsrückerstattungen welche einen aktiven Versicherungsschutz voraussetzen. Empfehlung: vorher Rücksprache mit Finanzberater bzw. Versicherung halten!

Nur beihilfeberechtigte Personen dürfen Beihilfeanträge stellen! Weil im Notfall oder z.B. im Auslandseinsatz, der Soldat keinen Antrag unterschreiben kann, können im schlimmsten Fall Gesundheitsleistungen von einigen Hundert oder Tausend Euro nicht abgerechnet werden. Daher ist eine Vollmacht für die Ehegatten zwingend erforderlich, damit die Anträge von der Beihilfestelle bearbeitet werden können.

Hat Ihr Ehegatte, z.B. wegen Elternzeit ein stark schwankendes Einkommen und will die Beihilfestelle den Beihilfeanspruch kürzen bzw. nicht schnell wieder aufleben lassen? Sie können auf Antrag den Beihilfeanspruch festsetzen lassen. Das Einkommen des Vorjahres ist dann irrelevant.

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