Wie sind Sanitätsoffiziere und deren Angehörige (Ehepartner und Kinder) gegen Gesundheitskosten abgesichert – sprich: krankenversichert? Was ist die „freie Heilfürsorge“ bzw. die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.
Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen.
Das hier sind jetzt 100 Wörter.
Autor: Martin Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021
Ausgangslage für den Sanitätsoffizier(anwärter) ab Dienstantritt – während der Wehrdienstzeit.
Wichtiger Hinweis: Jeder Soldat muss eine Pflegepflichtversicherung nachweisen.
Im Bereich der Pflegepflichtversicherung stehen zwei Systeme zur Verfügung: das gesetzliche System, wo der Beitrag sich am Einkommen richtet und das private System, wo der Beitrag sich am Risiko (im Wesentlichen am Alter) richtet. Der Leistungsumfang ist komplett identisch, der Beitrag ist im privaten System für Soldaten günstiger. Die Wartezeiten beim Wechsel zwischen den Systemen werden angerechnet, insofern ergeben sich daraus keine Nachteile oder Probleme.
Beispielrechnung Pflegepflichtversicherung:
Fahnenjunker 23 Jahre
(A5/Erfahrungsstufe 2 - 2.418 monatliches Brutto einkommen , kinderlos)Fahnenjunker 23 Jahre
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung (3,3% vom Brutto, Stand: 01.01.2019): 79,82 Euro mtl.
Private Pflegepflichtversicherung (gesellschaftsabhängig): 11-15 Euro mtl.
Oberstabsärztin 31 Jahre
(A14/Erfahrungstufe 5 - 5.580 monatliches Bruttoeinkommen, kinderlos)Oberstabsärztin 31 Jahre
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung (3,3% vom Brutto, in diesem Fall greift die Beitragsbemessungsgrenze, Stand 01.01.2019): 149,74 Euro mtl.
Private Pflegepflichtversicherung (gesellschaftsabhängig): 11-15 Euro mtl.
In einzelnen Bereichen ergeben sich Lücken, die privat versichert werden müssen / sollten / können:
Bereits während des aktiven Dienstes haben Zeit- und Berufssoldaten Anspruch auf Beihilfe für berücksichtigungsfähige Personen (Ehegatten und Kinder).
Der Beihilfeanspruch beläuft sich bei Eheleuten – innerhalb gewisser Einkommensgrenzen – auf 70 Prozent und für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder auf 80 Prozent der Behandlungs- oder Pflegekosten.
Ausgangslage für Angehörige von Sanitätsoffizieren ab Dienstantritt – während der Wehrdienstzeit.
Angehörige von Soldaten im Sinne dieser Ausführungen sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Für diese besteht grundsätzlich ein Beihilfeanspruch – beihilfeberechtigt ist der Soldat. Angehörige werden nicht durch die Bundeswehr / den Sanitätsdienst der Bundeswehr versorgt, sondern nutzen das „zivile“ Gesundheitssystem. Sie unterliegen damit den selben Regeln wie die übrige Bevölkerung, also Nicht-Soldaten.
Achtung! Häufiger Fallstrick „Überraschung in der beitragsfreien Familienversicherung“:
Kinder „fallen“ scheinbar unvermittelt aus der beitragsfreien Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und es werden pro Kind ein eigener Beitrag fällig. Dies geschieht unter folgenden Voraussetzungen:
- Soldat überschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze (2019: 60.750 p.a.) – Erfahrungsgemäß also mit A13 – Major oder Stabsarzt bzw. Stapsapotheker
- Soldat ist nicht gesetzlich versichert (das ist gm. Status ausgeschlossen
- Soldat verdient mehr als Ehegatte, der gesetzlich versichert ist.