Wie sind Soldaten / Offiziere* im Urlaub in Bezug auf Gesundheitskosten abgesichert?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.
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Das hier sind jetzt 100 Wörter.
Autor: Martin Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021
Urlaub im Inland
Sofern ein Urlaub im Inland unternommen wird, greift die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht. In diesem Fall meldet sich der Soldat beim nächstgelegenen Truppenarzt / Sanitätsversorgungszentrum. Dasselbe gilt auch am Wochenende.
Urlaub im Ausland
ACHTUNG! Fallstrick „Länger als gedacht im Ausland“
In aller Regel muss man vor Reiseantritteine Verlängerung beantragen, während des Aufenthaltes im Ausland ist dies nicht mehr möglich. Wichtig ist es insbesondere auch bei urlaubsbedingten Verlängerungen von Auslandsdienstreisen / Versetzungen, diesen Sachverhalt vor Reiseantritt zu prüfen.
ACHTUNG! Fallstrick „Versichert und trotzdem Ärger mit der Abrechnung“
Immer wieder haben versicherte Soldaten trotz ordentlicher Deckung Probleme bei der Abrechnung mit der Versicherung, wenn die Unterlagen der Behandlung unvollständig sind. Achten Sie daher unbedingt selbst darauf, dass alle Belege von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken im Ausland immer das Datum, Patientennamen, Diagnose und Rechnungsbetrag aufführen. Das erspart einigen Ärger. Vom Inland im Ausland Belege nachzufordern, kann je nach Land ein Ding der Unmöglichkeit werden.