Was passiert mit der Krankenversicherung / Anwartschaft nach dem Ausscheiden (Dienstzeitende) als Soldat* auf Zeit (SaZ) bzw. als Berufssoldat* (BS)?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.

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Das hier sind jetzt 100 Wörter.

Autor: Martin Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021

Situation für Zeitsoldaten

  • Mit dem Dienstzeitende entfällt die Befreiung von der Versicherungspflicht– alle Ex-Soldaten müssen sich wieder wie die übrigen Bürger krankenversichern. Ab dem 01.01.2019 haben Zeitsoldaten keinen Beihilfeanspruch mehr (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG). Je nach  sozialversicherungsrechtlichem Status kann sich für den Ex-Soldat entweder Versicherungspflicht oder eine freiwillige MItgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben oder aber direkt die Möglichkeit bestehen, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert zu sein.

  • Mit Dienstzeitende ist also (nochmal) eine wichtige Entscheidung zu treffen bzw. zu hinterfragen: möchte ich mich bzw. meine Angehörigen gesetzlich oder privat krankenversichern? DIese Entscheidung ist von äußerster Tragweite – weil die Gesundheitsausgaben (Krankenversicherung plus Zuzahlungen) einer der größten privaten Ausgabenpositionen in Deutschland ausmachen.  Es geht um Summen jenseits der 100-200 TEURO. Diese Entscheidung sollte als Familie für alle Familienmitglieder im gesamten getroffen werden. Daher wäre es äußerst unklug, wie „die Anderen“ (erw. Familie, Kameraden, Kollegen, etc.) zu entscheiden. Genauso unklug wäre es, sich nur oberflächlich mit dem Thema zu beschäftigen. Bitte ziehen Sie nicht unzureichenden / zweifelhafte Quellen und scheinbare Fachleuten zu Rate!

  • Dabei sind zwingend Themen wie Familienplanung,  Familieneinkommen und die sich künftig ergebenden Einkommensperspektiven, Phasen unsicheren Einkommens wie z.B. Selbstständigkeit und Elternzeit zu berücksichtigen. Lassen Sie diese Aspekte weder unter den Tisch fallen, noch übergewichten Sie derartige meist kurzfristige Ereignisse. Es geht um eine jahrzehntlange Versicherungsdauer bis zum Tod, da sind ein oder zwei Jahre Elternzeit von sehr begrenzter Signifikanz! Unsere Empfehlung ist ganz klar, sich individuell von Experten beraten zu lassen.

Wir können definitiv keine grundsätzlichen Empfehlungen abgeben, aber wir können aus der Erfahrung heraus bereits Folgendes feststellen:

Offiziere sind zu mind. 80% vom Dienstzeitende  weg –  Sanitätsoffiziere zu 100% nach Dienstzeitende  freiwillig gesetzlich krankenversichert, weil Sie mehr als  60.750 Euro Bruttoeinkommen haben (2019) – d.h. sie gehören zu einem privilegierten Kreise der Erwerbstätigen, die Wahlfreiheit bezüglich des Krankenversicherungssystems haben: sie können sich freiwillig gesetzlich  oder privat krankenversichern.

Fazit

Im Privaten Krankenversicherungssystem bestehen vertraglich garantierte Leistungen und gleichzeitig geringere Beiträge, so dass erst ab dem dritten oder vierten Kind (je nach Tarif) der Kostenvorteil der PKV aufgebraucht ist. Daher versichern sich Ex-Offiziere nach Dienstzeitende überwiegend privat.

Wie erfolgt die Umstellung?

  • Sofern der Ex-Offizier sich gesetzlich versichern möchte, sollte die Anwartschaftsversicherung (ANW) in Krankenzusatzversicherungen umgestellt werden oder alternativ bei einer anderen Gesellschaft passendere Tarife abgeschlossen werden. Ein Krankenversicherungsvergleich lohnt immer!

  • Sofern der Ex-Offizier sich privat krankenversichern möchte, muss die ANW, die häufig auf Beihilfetarife gebildet wurde,  in einen aktiven Vollkostentarif umgestellt werden. Solange der Ex-Offizier noch einigermaßen gesund ist, kann eine alternative Absicherung bei einer anderen Versicherung noch geprüft und gegenübergestellt werden. Hierbei ist aber gründlich zu prüfen, welche Nachteile sich durch einen Krankenversicherungswechsel (z.B. Verlust Bi-Sex-Kalkulationsgrundlagen, Verlust Altersrückstellungen, etc.) für den Versicherungsnehmer ergeben.

Situation für die Angehörigen von Zeitsoldaten

  • Ehegatten sind auch nach Dienstzeitende – weiterhin auf Basis ihres eigenen sozialversicherungsrechtlichen Status krankenversichert. Auch hier empfiehlt es sich eine umfassende Betrachtung der gesamten Familie anzustellen, bevor eine  wichtige Entscheidung hin Hinblick auf etwaige Veränderungen getroffen wird.

  • Kinder bleiben auch nach Dienstzeitende versicherungsfrei und so versichert wie zuvor.

  • Mit dem Dienstzeitende entfällt der Beihilfeanspruch für die Ehegatten und kindergeldberechtigten Kinder. Sofern diese Angehörigen privat in einem Restkostenversicherung (Beihilfetarif) versichert waren, muss dieser nun in ein Vollkostenversicherung umgestellt werden.

Wichtige Hinweise für Zeitsoldaten in Hinblick auf die Umstellung ihrer Krankenversicherung

Manche Krankenversicherer akzeptieren keine Umstellung von einer ANW die auf einen Beihilfetarif gebildet wurde direkt in einen aktiven Vollkosten D.h. sie erwarten dass Sie jetzt schon als SaZ eine ANW auf den Vollkostentarif bilden. Ansonsten droht eine erneute Gesundheitsprüfung mit Dienstzeitende, also genau das, was man mittels ANW vermeiden wollte.

Es gibt viele Konstellationen von Krankenversicherungstarifen in die Sie umstellen können. Auch hier unterscheidet sich klar das Handeln eines Versicherungsmakler von einem Mitarbeiter /  Vertreter einer Krankenversicherung. Letztere bieten regelmäßig nur jene Tarife an, in die sie aus versicherungstechnischen Gründen (z.B. junge und gesunde Menschen) lenken wollen. Ältere und teilweise interessantere Tarife (z.B. Bi-Sex-Tarife mit geschlechterdiskrimierender Kalkulation (das war früher noch erlaubt!) werden einfach dem Ex-Soldat nicht angeboten, ohne dass er es merken würde (woher auch). Versicherungsmakler bieten unterstützt durch Vergleichsprogramme Durchblick im Tarifdschungel der privaten Krankenversicherer. Übrigens: solange man gesund ist, kann man auch als ausscheidender Offizer prüfen, ob der Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung nicht doch lohnen würde, gerade wenn man zu Beginn nicht die passende Wahl getroffen hat.

Das Dienstzeitende ist eine sehr intensive Zeit mit zahllosen Fragestellungen und ToDos , in der man schnell den Überblick verlieren kann. Beim Thema Umstellung der Krankenversicherung sind aber gesellschaftsspezifische Fristen einzuhalten. Verpasst man diese Frist, so ist eine erneute Gesundheitsprüfung zur Umstellung erforderlich – mit fortgeschrittenem Alter ein häufiger „Showstopper“, der zu Problemen führt und im Extremfall den Zweck der Anwartschaft rückwirkend tilgt – man wollte ja eben keineRisikoprüfung in fortgeschrittem Alter. Also das Thema „Umstlelung Ihrer Anwartschaft hat Top-Priorität!

Situation für Berufssoldaten

Auch bei Berufssoldaten tritt mit Pensionierung wieder die Krankenversicherungspflicht ein. Der pensionierte Offizier hat anders als ein Zeitsoldat lebenslangen Beihilfeanspruch, weshalb die einzig wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung die Ergänzung dieses Anspruchs mittels privater Restkostenversicherung (Beihilfetarif) ist. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters (> 60 Lj.) ist kein Wechsel mehr zu einer anderen Versicherung möglich.

Situation für die Angehörigen von Berufssoldaten

  • Ehegatten haben auch im Ruhestand des Berufsoldaten unverändert einen Beihilfeanspruch. Da in deren eigenem Ruhestand das Einkommen wegfällt dürften i.d.R. diese Ansprüche aktiv bestehen und es lohnt eine Umstellung in einen Beihilfetarif zu prüfen.

  • Sofern noch  für Kinder noch Kindergeldanspruch besteht, so besteht auch der Beihilfeanspruch für diese im Ruhestand.

Wichtige Hinweise für Berufssoldaten in Hinblick auf die Umstellung ihrer Krankenversicherung

Es gibt viele Konstellationen von Krankenversicherungstarifen in die Sie umstellen können. Auch hier unterscheidet sich klar das Handeln eines Versicherungsmakler von einem Mitarbeiter /  Vertreter einer Krankenversicherung. Letztere bieten regelmäßig nur jene Tarife an, in die sie aus versicherungstechnischen Gründen (z.B. junge und gesunde Menschen) lenken wollen. Ältere und teilweise interessantere Tarife (z.B. Bi-Sex-Tarife mit geschlechterdiskrimierender Kalkulation (das war früher noch erlaubt!) werden einfach dem Ex-Soldat nicht angeboten, ohne dass er es merken würde (woher auch). Versicherungsmakler bieten unterstützt durch Vergleichsprogramme Durchblick im Tarifdschungel der privaten Krankenversicherer. Übrigens: solange man gesund ist, kann man auch als ausscheidender Offizer prüfen, ob der Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung nicht doch lohnen würde, gerade wenn man zu Beginn nicht die passende Wahl getroffen hat.

Unter Umständen ist ein Wechsel in neuere / modernere Beihilfetarife zu prüfen (die vor 40 Jahren noch garnicht auf dem Markt waren). Möglicherweise sind aber auch die „Uralt“-Tarife besonders empfehlenswert und werden gerne von den Versicherungsgesellschaften „vergessen“. Insofern lohnt sich hier auch ein Versicherungstarifvergleich durch Experten.

Das Dienstzeitende ist eine sehr intensive Zeit mit zahllosen Fragestellungen und ToDos , in der man schnell den Überblick verlieren kann. Beim Thema Umstellung der Krankenversicherung sind aber gesellschaftsspezifische Fristen einzuhalten. Verpasst man diese Frist, so ist eine erneute Gesundheitsprüfung zur Umstellung erforderlich – mit fortgeschrittenem Alter ein häufiger „Showstopper“, der zu Problemen führt und im Extremfall den Zweck der Anwartschaft rückwirkend tilgt – man wollte ja eben keineRisikoprüfung in fortgeschrittem Alter. Also das Thema „Umstlelung Ihrer Anwartschaft hat Top-Priorität!

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2021-07-02T14:51:04+02:00
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