Spielt die Ursache einer Dienstunfähigkeit eine Rolle, also auf welche Weise die Schädigung / Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eingetreten ist? (Wehrdienstbeschädigung / Einsatzunfall, Erkrankung, Freizeitunfall, etc.)

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.
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Das hier sind jetzt 100 Wörter.
Autor: Dipl.-Kfm. Martin W. Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021
Ja – siehe dazu auch hier. Das Problem ist folgendes:
Bei einigen Ursachen für eine Dienstunfähigkeit lässt sich nicht klar belegen, ob und inwieweit der Dienst selbst dazu beigetragen hat. Als Konsequenz drohen langjährige und teure Rechtsstreitigkeiten; als prominentes und unrühmliches Beispiel gelten die Strahlenopfer der Bundeswehr.
Dabei ist das Muster immer daselbe: auf der einen Seite versucht der Soldat*, den Dienstherrn in die Pflicht zu nehmen und den Bezug zwischen dienstlicher Tätigkeit und der Schädigung herzustellen. Auf der anderen Seite besteht der Dienstherr darauf, dass es sich um gesundheitliche Vorbelastungen bzw. freizeitbezogene Ursachen gehandelt habe, um die Leistung zu verweigen.
Fazit: Eine sichere Lösung kann insofern nur eine private Absicherung bieten, denn diese greift unabhängig von den Ursachen.