Wogegen sollten sich Offz / OA* absichern – gegen  Arbeits-, Dienst-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?

Hier ein einleitender Text über das Thema, das hier besprochen wird. Alle wichtigen Keywords sollten enthalten sein. Ziel ist es, mit diesen ersten 100 Wörtern dem Leser eine Vorschau zu geben worum es gehen wird und der Suchmaschine alle wichtigen Keywords mitzuteilen. Man sollte sich dabei auf 1 oder 2 Keywords beschränken.

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Das hier sind jetzt 100 Wörter.

Autor: Dipl.-Kfm. Martin W. Kopf
Position: Financial Planer
Aktualisiert: 25.06.2021

Diese vier Begriffe stellen bildlich gesprochen vier Hürden dar, ab wann monatliche Zahlungen (sog. Rentenzahlungen) aus einer Kranken- bzw.  Lebensversicherung beginnen. Natürlich kann die Zahlung nur erfolgen, sofern die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind – diese stehen im Kleingedruckten der Versicherungen.

Die höchste Hürde

(und die am spätesten greift): Erwerbsunfähigkeit (EU)

Man unterscheidet zwei Stufen:

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt keine echte Absicherung dar, weil bereits geringfügige Hinzuverdienste  zur Minderung oder zur Einstellung der Rentenzahlung führen. Der Bezug zum Beruf und zur erworbenen Qualifikationstufe spielt überhaupt keine Rolle. Das bedeutet: wer als Akademiker noch mehr als drei Stunden täglich Papier sortieren kann, bekommt bereits keine volle Erwerbsminderungsrente mehr ausgezahlt. D.h. wann immer die DRV sich vorstellen kann, dass Sie geringfügigst qualifizierte Arbeit verrichten, wird die Zahlung verweigert. Es gibt auch private Lebensversicherungen, die bei Erwerbsunfähigkeit (also ohne konkreten Bezug zum Beruf) monatliche Rentenzahlungen anbieten. Diese sind nur dann eine sinnvolle (Not-)Lösung, wenn z.B. wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr möglich ist.

Fazit: diese Hürde ist so hoch, dass sie erst äußerst spät greift und damit eine suboptimale Absicherung darstellt. Selbst Menschen mit schweren Erkrankungen bekommen häufig keine Hilfe ausbezahlt, weil leicht auf irgendwelche anderen theoretisch möglichen Tätigkeiten verwiesen werden kann. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann somit keinesfalls eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ersetzen.

Die mittlere Hürde

(und die für alle Versicherten sinnvolle Absicherungsstufe):

Damit eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Maßgeblich ist das, was im Kleingedruckten der Versicherung, den sog. Versicherungsbedingungen steht. Das ist in der Regel an das Versicherungsvertragsgesetz angelehnt. Die meisten Versicherer leisten unter der Voraussetzung, dass voraussichtlich eine dauerhafteUnfähigkeit vorliegt, den zuletzt ausgeübten Beruf (sei es als Hausmann oder Arzt) auszuüben. „Dauerhaft“ wird in der Regel mit einem Prognosezeitraum von „länger als 6 Monate“ übersetzt.

Achtung! Große Unterschiede zwischen den Versicherern!

Einen schnellen Überblick über die Qualität der Bedingungen (im Sinne von Versichertenfreundlichkeit) bieten unabhängige Ratinggesellschaften wie z.B. Morgen & Morgen. Sie vermitteln keine Produkte und sind komplett unabhängig und seriös. Neben den Bewertungen spielen aber viele berufsspezifischeAspekte bei der BU-Versicherung eine Rolle, die in allgemeinen Ratings keine Berücksichtigung finden. Beispiel: Sanitätsoffiziere sollten eine BU-Versicherung mit einer sog. Infektionsklausel haben.

Achtung! Alte Versicherungsbedingungen sind fast immer schlechter als neue. Das bedeutet, dass sich ein Versicherungsvergleich für junge und gesunde Versicherte durchaus lohnen kann. Für ältere Versicherte bzw. jene mit Vorerkrankungen ist ein Versicherungswechsel weniger bzw. selten hilfreich.

Fazit

eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sofern sie die wesentlichen Qualitätsanforderungen erfüllt – bietet wirklich Wahlfreiheit, ob und wann wieder eine angemessene Arbeit aufgenommen wird, wenn der bisherige Beruf nicht mehr zu erfüllen ist. Damit stellt sie eine echte Absicherung dar und bietet in einer solchen Notlage die Gelegenheit „durchzuschnaufen“ und die vorhandenen Möglichkeiten nach eigenem Willen auszuloten.

Es gibt eine unfassbare hohe Anzahl an möglichen Tarifen und Tarifkonstellationen – lassen Sie sich von Versicherungsmaklern oder Versicherungsberatern begleiten, die persönlich für ihre Empfehlung haften.

Die (scheinbar) nächstniedrigere Hürde:

Dienstunfähigkeit (DU)

Eine Dienstunfähigkeit ist eine aus dem Beamten- bzw. Soldatenrecht entliehender Begriff. Sie setzt voraus, dass ein Amts- oder Truppenarzt feststellt, dass die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können. Dabei gibt es klare Leitlinen, z.B. liegt Dienstunfähigkeit vor, wenn in sechs Monaten weniger als drei Monate gearbeitet werden kann.

Achtung!

Es existieren in den Bundesländern bzw. auf Bundesebene unterschiedliche (medizinische) Kritieren und auch unterschiedliche Anforderung bei den Dienstpflichten. So unterscheidet sich eine allgemeine Dienstunfähigkeit für Verwaltungsbeamte klar von der speziellen Dienstunfähigkeit für Soldaten oder Einsatzkräfte.

Grundsätzlich hat natürlich der Staat als Arbeitgeber das Bestreben, nach Möglichkeit alle beeinträchtigten Beamten / Soldaten, einer (beliebigen) sinnvollen Beschäftigung zuzuführen, und eine Dienstunfähigkeit damit zu vermeiden. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gelten auch für den Staat und daher werden nicht leichtfertig Leistungen ohne Gegenleistung erbracht,  insbesondere nachdem jahrelang in die Ausbildung investiert wurde. Erst als letzte Konsequenz stellt der Staat beim Beamten / Soldaten die sog. Dienstunfähigkeit fest. Zeitsoldaten bzw. Beamte auf Probe werden entlassen, Berufssoldaten bzw. Beamte auf Lebenszeit werden in den (einstweiligen) Ruhestand versetzt.

Wenn ein Versicherungsunternehmen ausschießlich auf Basis von amts- bzw. truppenärztlichen Untersuchungen und Entscheidungen (und diese können auch politischer Natur sein) eine Auszahlung der Rentenleistung veranlassen muss und keine eigenen Prüfungsmöglichen hat, so ist eines klar: dies birgt für den Versicherer mehr Risiken und muss daher teurer sein. Insofern sind Berufsunfähigkeitsversicherungen mitDienstunfähigkeitsklausel immer teurer, als eine gleichartig ausgestaltete BU-Versicherung ohne eine solche Klausel.

Unterscheiden Sie Berufsunfähigkeitsversicherungen mit allgemeinerspezieller  Dienstunfähigkeitsklausel: Wenn Sie Soldat /  Beamter mit besonderer („spezieller„) Gefährdung sind, greifen allgemeine DU-Klauseln nicht! Leider merken viele das erst dann, wenn es zu spät ist -nämlich im Leistungsfall.

Grundsätzlich überprüft jeder BU-Versicherer von Zeit zu Zeit, ob sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert hat oder ob durch eine Umqualifizierung eine neuer Beruf zugrunde gelegt werden kann. Wenn also keine Berufsunfähigkeit mehr gegeben ist und der Betroffene wieder arbeiten kann, werden natürlich die Zahlungen eingestellt. Eine Besonderheit besteht bei versicherten Zeitsoldaten mit vereinbarter DU-Klausel. Nach Ablauf von 12 bzw. 24 Monaten nach Leistungsbeginn kann der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung nicht mehr auf Grundlage der im Soldatenrecht maßgeblichen Dienstpflichten entscheiden, denn der Versicherte ist kein Soldat mehr. Daher werden die in den Versicherungsbedingungen darlegten BU-Kriterien,  d.h. der Beruf bzw. das Qualifikationsniveau herangezogen und auf eine Berufsunfähigkeit (siehe folgender Absatz) geprüft. Insofern schaffen sich Zeitsoldaten mit einer DU-Klausel – anders als vielfach angenommen – keinesfalls eine dauerhafte Erleichterung bei Leistungsbezug, sondern nur eine vorübergehende. Berufssoldaten haben diesen Nachteil nicht, denn sie bleiben auch im einstweiligen Ruhestand Soldaten.

Mit der Übernahme zum Berufssoldaten (=Beamter auf Lebenszeit) ist der Karriereweg klar vorgezeichnet und – anders als im „zivilen“ Arbeitsmarkt – sind keinerlei Flexibilitäten bei der Absicherung erforderlich. Genau für diese Zwecke sind BU-Versicherungen mit DU-Klausel als starre Konzepte konzipiert. Zeitsoldaten, die die Bundeswehr wieder verlassen, brauchen hingegen eine äußerst flexible Lösung. Schließlich können sie bei Vertragsabschluss überhaupt nicht wissen, wieviel sie später verdienen, bis zu welchem Alter sie arbeiten, ob sie selbstständig oder angestellt sein werden,  generell: wie ihre Absicherung später aussehen muss. Folglich muss der BU-Vertrag bereits für junge Zeitsoldaten so flexibel sein, dass er auch für die spätere (unbekannte) Arbeitssituation funktioniert. Denn es ist keinesfalls davon auszugehen, dass sie mit Ausscheiden aus dem Dienst eine neue (flexible) Versicherung werden abgeschließen können (zur Problematik siehe hier). Die geforderten Flexibilitäten bestehen in einer langen Versicherungsdauer, Erhöhungsmöglichkeiten der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung (im Versicherungsdeutsch: „Ausbaugarantie“, „Nachversicherungsgarantie“) und vertraglich zugesicherten Dynamiken.

Die niedrigste Hürde:

Arbeitsunfähigkeit (AU)

Wenn Sie längere Zeit krankgeschrieben sind  – gelten Sie als arbeitsunfähig. Im Bundeswehr-Jargon heißt das „krank auf Stube“ oder „krank zu Hause“ (kzH). Als ziviler Arbeitnehmer lässt man sich vom Arzt krankschreiben. Nach einer gewissen Zeit stellen zivile Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein. Danach greift das gesetzliche Krankengeld bzw. das private Krankentagegeld (nicht zu verwechseln mit Krankenhaustagegeld!).

Fazit – wie sich ein Offz/OA absichern sollte:

  • Zur Absicherung kurzfristiger bzw. vorübergehender Probleme ist eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, die sog. Krankentagegeldversicherung erforderlich.

  • Zur Absicherung längerfristiger bzw. dauerhafter Probleme ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherungoptimal und völlig ausreichend. Berufssoldaten können überlegen, ob eine Umstellung in eine Versicherung mit DU-Klausel also gegen Dienstunfähigkeit lohnt.

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2021-07-19T15:48:49+02:00
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