Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten während ihrer Dienstzeit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung über ihren Dienstherrn. Nach Dienstzeitende besitzen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten entsprechend ihres Status 70%igen Beihilfeanspruch für anfallende Krankheitskosten.
Um während dieses Anspruchzeitraums eine adäquate Absicherung im Krankheitsfall zu erhalten, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung (= Sicherung der Rechte an einer späteren Krankenversicherung) empfehlenswert. So kann nach Ausscheiden aus der Bundeswehr die Beihilfe ohne erneute Risikoprüfung mit einer privaten Krankenversicherung auf 100% der anfallenden Kosten aufgestockt werden.
Hier wird zwischen einer kleinen Anwartschaftsversicherung (zwischenzeitlich eingetretene Krankheiten werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen) und einer großen Anwartschaftsversicherung (zusätzlich wird der Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet) unterschieden.