Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen (VWL). Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Die verschiedenen Anlageformen lassen sich in das Beteiligungssparen, das Bausparen und die Rückzahlung von Baukrediten unterteilen. Beim Beteiligungssparen kann in Kapitalbeteiligung – unter anderem am Unternehmen des Arbeitgebers – angespart werden oder in Aktienfonds. Beim Bausparen wird u.a. für den Erwerb von Immobilieneigentum angespart. Dabei wird das Bausparen neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch mit der Wohnungsbauprämie gefördert.
Die Zulage wird nur innerhalb gewisser Einkommensgrenzen gewährt.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (und nicht etwa das Brutto-Einkommen!) das nicht über 20.000 € liegen darf – bei gemeinsamer Veranlagung gilt der doppelte Betrag, also 40.000 €.
Beteiligungssparen
Für vermögenswirksame Leistungen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20% bis zum Höchstbetrag von 400€ für Ledige (1.400 € für Verheiratete). Die Zulage beträgt dann maximal 80 € für Ledige (160 € für Verheiratete).
Bausparen
Für vermögenswirksame Leistungen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9%. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 470 € für Ledige (940 € für Verheiratete). Die Zulage beträgt dann maximal 43€ für Ledige (86 € für Verheiratete).