Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Bei privaten Auslandsaufenthalten gilt diese Versorgung jedoch nur im eingeschränkten Maße.

Hier werden die Kosten für eine ärztliche Behandlung nämlich nur in dem Umfange erstattet, wie diese bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstehen würden. Für diese Fälle empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. So sind Krankheitskosten auch außerhalb Deutschland versichert.