Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Die Leistungen der GKV sind entsprechend im Sozialgesetzbuch V verankert. Jeder gesetzlich Versicherte hat demnach Anspruch auf die gleichen Leistungen. Im Vergleich zum privaten Krankenversicherungssystem wurden die Leistungen allerdings durch Reformgesetze immer weiter gekürzt.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt kraft Gesetz zustande und ist bindend. Bestimmte Personengruppen wie z.B. Selbständige oder Personengruppen, die oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAVG) liegen, können der GKV auch freiwillig beitreten oder sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.

Die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und dem prozentualen Beitragssatz der Krankenkasse. Durch das damit verbundene Umlageverfahren – die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsempfänger herangezogen, entsprechend an diese wieder ausbezahlt – ist das gesetzliche Krankenversicherungssystem nicht demographieresistent.

Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen.