Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die JAVG übersteigt, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und können sich privat versichern. 2015 beträgt die Jahresarbeitsverdienstgrenze 54.900 Euro.

Unter das Jahresarbeitsentgelt fallen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung , wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.