Die private Krankenvollversicherung (PKV) bietet eine Versorgung, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Versicherten zugeschnitten ist. Durch die Beitragskalkulation (Kapitaldeckungsverfahren) ist das private Krankenversicherungssystem zudem demographieresistent.

Der Beitrag in der PKV wird nach dem Individualprinzip kalkuliert, d. h. jeder Versicherte zahlt einen individuellen Beitrag. Eine Beitragssteigerung durch Älterwerden oder Verschlechterung des Gesundheitszustands erfolgt nicht. Die Beiträge an die PKV zahlt der Versicherungsnehmer (VN) komplett. Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag.

Der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Der Versicherer gibt mit dem Vertragsabschluss ein Leistungsversprechen für alle in der Zukunft liegenden Erkrankungen. Die Krankenvollversicherung unterteilt sich in ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung kann vom Versicherungsnehmer individuell ausgewählt werden und liegt je nach Konstellation deutlich oberhalb des gesetzlichen Niveaus.