Jede Privatperson haftet nach deutschem Recht (§ 823 BGB) persönlich in voller Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im privaten Bereich vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten zufügt. Da die Haftungssumme nach oben nicht begrenzt ist, kann dies unter Umständen existenzbedrohende Folgen haben. Aus diesem Grund ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar, auch wenn es sich um eine freiwillige Versicherung handelt.

Der Versicherungsschutz kann je nach Tarif über den eigentlichen Versicherungsnehmer hinausgehen. So können bspw. Ehe- oder Lebenspartner oder nicht berufstätige Kinder mit in die Haftpflichtversicherung integriert werden