Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig. Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese umfasst grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Die truppenärztliche Versorgung ist zeitlich befristet und besteht nur, solange Anspruch auf Besoldung vorliegt. Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr haben Soldaten auf Zeit  und Berufssoldaten entsprechend ihres Status Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70% der Krankheitskosten.

Die truppenärztliche Versorgung erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Diese erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe.