Fallbeispiele zur Haftung als Sanitätsoffizier oder -anwärter #fallbeispiel

ContentID

F-RIM-002

Datum

24. Oktober 2023

Lesezeit

2min

Über den Autor

Dipl.-Kfm. Martin W. Kopf,

Finanzplaner, CFP©

Was soll da schon passieren? Ich glaub nicht, dass das so schlimm ist…

Bei einigen Dingen kann man es auch als Spezialist so lange nicht glauben, bis es dann "einfach" passiert!

Das Thema Haftung ist kein Thema, über das gerne und öffentlich gesprochen wird - schließlich geht es hier stets um handfeste bzw. gravierende Beschuldigungen. Wundern Sie sich also nicht, dass Sie selten bis nie darüber etwas erfahren.

Lesen Sie sich daher die folgenden Fallbeispiele zu privater, beruflicher und dienstlicher Haftung von Sanitätsoffizieren durch. Hier kommen Sie zurück zum Überblick-Artikel "Mission: Frei von Haftung"

Private Haftung - Fallbeispiel

Die Situation

Björn ist froh, dass er nach dem Studenten-WG-Leben endlich in eine wunderschöne neugebaute Wohnung in einem großen Mehrfamilienhaus in Hamburg ziehen kann. Nach einem Volksfest stellt er schwitzend fest, dass ihm die Schlüssel geklaut wurden. Pflichtbewusst meldet er das dem Hausverwalter. Erschrocken teilt ihm dieser mit, dass nun alle Schlüssel und Schlösser der Schließanlage ausgetauscht werden müssen und die dabei entstehenden Kosten ca. 5.000 Euro betragen.

Das Problem

Björn war die letzten Jahre stark mit dem Studium und seiner Tätigkeit für den SanOA e.V. eingebunden. Das Thema „Private Finanzen“ ist dabei jahrelang immer wieder hinten angestellt worden. Er war sich eigentlich sicher, dass in seiner kostenfreien Berufshaftpflichtversicherung auch eine Privathaftpflicht mit Schlüsselverlust enthalten war. Bedauerlicherweise hat er nach der Approbation die Frist verpasst, um den Vertrag umzustellen. Daher ist der Versicherungsschutz erloschen.

Die Konsequenz

Schadenssumme. 5.000 Euro.

Berufliche Haftung - Fallbeispiel

Die Situation

Thomas ist Oberfeldarzt und Chirurg am Bundeswehrkrankenhaus. Dort hat er unter anderem auch Verantwortung für Ines, die als Leutnant SanOA dort gerade ein PJ-Tertial ableistet. Bei einer OP kommt es aufgrund eines Fehlers von Ines, den Thomas nicht bemerkt und korrigiert hat, zu einer medizinischen Komplikation, infolgedessen ein ziviler Patient Schaden nimmt.

Das Problem

Thomas und Ines hatten keine Berufshaftpflicht, weil sie der Meinung waren, es bestünde kein Haftungsrisiko.

Die Konsequenz

Beide werden vom Anwalt des Patienten auch persönlich in Anspruch genommen. Die Schadenssumme beträgt 75.000 Euro für die Anwalts- und Gerichtskosten und 350.000 Euro Schadensersatz.

Hinweis: Pharmazeuten, Lebensmittelchemiker und sonstige Truppenoffiziere haben kein berufliches Haftungsrisiko, bzw. volle Deckung über die Diensthaftpflichtversicherung.

Dienstliche Haftung - Fallbeispiel

Die Situation

Merle ist Leutnant und seit langer Zeit mal wieder als militärische Vorgesetzte während einer Ausbildung bei der Bundeswehr eingesetzt. Gemeinsam mit anderen Ausbildungsteilnehmern überwindet sie die Hindernisbahn. Ein Hindernis ist witterungs- und zustandsbedingt gesperrt. Die Soldaten überreden jedoch im Übereifer die Vorgesetzte dazu, auch dieses Hindernis auf eigene Gefahr nehmen zu wollen. Merle willigt ein. Eine Soldatin rutscht aus und verletzt sich schwer.

Das Problem

Merle hatte sich bisher noch gar nicht mit dem Thema Haftung auseinander gesetzt. Mitglied im DBwV ist sie nicht. Daher besteht im Bereich dienstlicher Haftung kein Versicherungsschutz.

Die Konsequenz

Wider besseren Wissens hat Merle vorsätzlich gegen eine Dienstvorschrift verstoßen und wird daher bis zum 6-fachen Messbetrag vom Dienstherrn in Regress genommen, der für die Gesundheitskosten der verletzten Soldatin aufkommen muss. Schadenssumme: ca. 18.000 Euro.

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