Die private Altersvorsorge steht vor einem grundlegenden Umbau: Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027 soll ein neues, einfacheres und flexibleres System gelten. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon grundsätzlich unbeeinflusst. Wichtig ist: Nach aktuellem Stand muss der Bundesrat noch zustimmen.
Die künftige Förderung soll verständlicher werden, kostengünstigere Produkte ermöglichen und mehr Renditechancen eröffnen. Für Sanitätsoffiziere ist das Thema – wie bisher und unabhängig vom späteren Karriereziel – relevant, weil sie zum förderberechtigten Personenkreis zählen und damit Unterstützung beim Erreichen einer angemessenen Altersversorgung erhalten.
Was soll sich ab 2027 ändern?
Das bisherige Riester-System soll für neue Verträge durch eine reformierte geförderte private Altersvorsorge ersetzt werden. Herzstück ist das Altersvorsorgedepot, bei dem die bisherige starre Garantiepflicht entfällt. Dadurch werden kostengünstige Fonds- und ETF-Lösungen attraktiver einsetzbar — mit höheren Renditechancen, aber auch mit entsprechendem Kapitalmarktrisiko. Zusätzlich ist ein kostengünstiges Standardprodukt vorgesehen, bei dem die Effektivkosten über die gesamte Laufzeit auf maximal 1,0 Prozent begrenzt sein sollen.
Auch die Förderung soll einfacher werden. Nach den derzeit veröffentlichten Eckpunkten ist eine neue Zulagensystematik vorgesehen: 50 Cent Förderung je Spar-Euro bis 360 Euro pro Jahr, darüber hinaus 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro jährlich. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind.
Was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge?
Wenn Ihr Vertrag bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurde, gilt für ihn grundsätzlich Bestandsschutz. Das heißt: Ihr bestehender Riester-Vertrag kann weiterlaufen, und die bisherige Förderung bleibt erhalten. Alte Verträge werden also nicht automatisch umgestellt und auch nicht “abgeschafft”.
Ein Wechsel in das neue System soll grundsätzlich möglich sein. Ob sich das lohnt, ist aber eine Einzelfallentscheidung. Entscheidend sind unter anderem:
die Kosten Ihres bestehenden Vertrags,
- die bisherige Wertentwicklung,
- Ihr geplanter Berufsweg,
- Ihre familiäre Situation,
- und Ihre persönliche Risikobereitschaft.
Gerade bei Altverträgen gilt deshalb: Nicht jede Reform macht einen Wechsel automatisch sinnvoll.
Warum ist das für Sanitätsoffiziere besonders wichtig?
Während Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr gehören Sie in der Regel zum förderberechtigten Personenkreis. Je nach Karriereziel fiel nach alter Regelung der Förderanspruch für SAZ nach Dienstzeitende weg, falls nur eine Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt, und keine sonstigen Förderberechtigungen vorlagen.
Wer danach in eine zivile Tätigkeit als Arzt oder Ärztin wechselt und Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wird, hatte nach bisheriger Rechtslage oft ein Problem: Die unmittelbare Förderberechtigung für die Riester-Rente war dann häufig nicht mehr ohne Weiteres gegeben. Genau hier setzt die Reform an. Künftig sollen auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die vorgesehene Einwilligung zur Datenübermittlung.
- Ist mein bestehender Vertrag weiterhin zielführend oder eine Umstellung?
- Welche Fördermöglichkeiten habe ich (weiterhin) erwartungsgemäß mit DZE?
- Welche Rolle spielen Ehepartner, Kinderzulagen und mein weiterer Berufsweg?
Worauf sollten Sie jetzt achten?
Ihre private Altersvorsorge sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Versorgungssituation:
- Dienstzeit und spätere Versorgung
- Wechsel in die zivile ärztliche Tätigkeit
- Mitgliedschaft im Versorgungswerk
- Familienstand und Kinder
- bestehende Altverträge und mögliche Alternativen
Laien fällt es schwer, die verschiedenen Aspekte von Soldatenversorgung, berufsständischen und gesetzlichen Versorgungssystemen zu verstehen und abzugleichen und daraufhin abgleitet zielführende Entscheidungen in Bezug auf Finanzinstrumente zu treffen. Daher ist eine Begleitung durch Experten ratsam.
Fazit
Es gibt künftig mehr Optionen. Die Riester-Rente verschwindet nicht einfach, sondern die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird grundlegend neu aufgestellt. Für Neuverträge ab 2027 soll ein flexibleres und kostengünstigeres System gelten. Bestehende Verträge bleiben geschützt. Es bleibt in den nächsten Monaten abzuwarten, welche neuen Finanzinstrumente entwickelt werden und welche Modalitäten dabei gelten. Für Sanitätsoffiziere ist weiterhin, vor allem der Übergang aus der Bundeswehr in die zivile Versorgung entscheidend — denn dort entstehen häufig Fragen zur Förderberechtigung, zur Weiterführung bestehender Verträge und zu möglichen Wechseloptionen.
Sie möchten wissen, ob Ihr bestehender Riester-Vertrag nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr noch zu Ihrer Situation passt? Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne!



