Ein Leitfaden für Sanitätsoffizier-Anwärter
Während des Studiums an einer zivilen Universität sind Sanitätsoffizieranwärterinnen und -anwärter (SanOA) in einer besonderen Situation: Einerseits sind Sie im Status Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr, andererseits studieren Sie an einer zivilen Universität. Viele Fragen drehen sich dabei um die finanzielle Absicherung, die medizinische Versorgung und die langfristigen Auswirkungen der Beurlaubung zum Studium.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 30 Abs. 2 Soldatengesetz (SG). Dieser Artikel erläutert die Regelungen verständlich und gibt wichtige Praxishinweise für die Studienzeit.
Beurlaubung zum Studium – was bedeutet das?
Sanitätsoffizier-Anwärter werden für die Dauer ihres Studiums in der Regel „unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge“ beurlaubt. Das bedeutet, dass während des Studiums keine regulären Dienstbezüge gezahlt werden und auch die üblichen Sachleistungen des militärischen Dienstbetriebs nicht gewährt werden.
Trotzdem bleiben SanOA Soldaten der Bundeswehr und erhalten spezielle Leistungen, die auf die Anforderungen eines Hochschulstudiums zugeschnitten sind.
Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Während des Studiums besteht weiterhin Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Eine eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
Ausbildungsgeld statt regulärer Besoldung
Anstelle der regulären Dienstbezüge erhalten Sanitätsoffizier-Anwärter ein Ausbildungsgeld.
Dieses setzt sich zusammen aus:
- einem Grundbetrag,
- einem möglichen Familienzuschlag.
Die Höhe des Ausbildungsgeldes orientiert sich an den Dienstgraden, die ein Sanitätsoffizier-Anwärter während seiner Ausbildung durchläuft. Die konkreten Beträge werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Einmalzahlungen bei Besoldungsanpassungen
Beschließt der Gesetzgeber Besoldungserhöhungen für Soldaten und Beamte, können ergänzende Einmalzahlungen vorgesehen werden.
- 30 Abs. 2 SG stellt sicher, dass auch Sanitätsoffizier-Anwärter solche Einmalzahlungen erhalten können, sofern sie Bestandteil der jeweiligen Besoldungsanpassung sind.
Erstattung von Studiengebühren
Werden auf Grundlage der Landesgesetzgebung Studiengebühren oder Studienbeiträge erhoben, besteht ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.
Dadurch soll verhindert werden, dass Sanitätsoffizier-Anwärter finanzielle Belastungen tragen müssen, die unmittelbar mit dem von der Bundeswehr geförderten Studium zusammenhängen.
Nebeneinkünfte während des Studiums
Viele SanOA arbeiten neben dem Studium beispielsweise als studentische Hilfskräfte, Tutorinnen und Tutoren oder in klinischen Nebentätigkeiten.
Die Rechtsverordnung zum Ausbildungsgeld regelt, ob und in welchem Umfang Einkünfte aus studienbezogenen Tätigkeiten auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden.
Vor Aufnahme einer Nebentätigkeit (Link zu Artikel über Nebentätigkeiten) sollte daher geprüft werden, welche Auswirkungen auf die eigenen Bezüge entstehen können.
Wichtige Praxistipps für Sanitätsoffizier-Anwärter
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es einige Punkte, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können und daher von Beginn des Studiums an beachtet werden sollten.
Praktika und PJ möglichst als Kommandierung durchführen
Famulaturen, Krankenpflegepraktika, Truppenpraktika sowie Abschnitte des Praktischen Jahres (PJ) sollten nach Möglichkeit mit Kommandierung durchgeführt werden.
Der Hintergrund ist vielen SanOA zunächst nicht bekannt:
Jeder Tag, der als Kommandierung statt als Beurlaubung geführt wird, reduziert die Gesamtzeit der Beurlaubung zum Studium.
Dies kann sich später positiv auf verschiedene versorgungsrechtliche Leistungen auswirken.
Auswirkungen auf den Berufsförderungsdienst (BFD)
Zeiten der Beurlaubung werden bei bestimmten Leistungen der Dienstzeitversorgung und beruflichen Förderung berücksichtigt. Ein hoher Anteil an Beurlaubungszeiten kann sich nachteilig auf die spätere Berechnung bestimmter Ansprüche auswirken.
Jeder Ausbildungstag, der als Kommandierung anerkannt wird, verringert die Beurlaubungszeit und kann dadurch die spätere Anspruchsgrundlage verbessern.
Für SanOA bedeutet dies konkret:
- Famulaturen möglichst als Kommandierung beantragen.
- Krankenpflegepraktika möglichst als Kommandierung durchführen.
- Truppenpraktika grundsätzlich als Kommandierung nutzen.
- PJ-Tertiale frühzeitig mit den zuständigen Stellen abstimmen.
Gerade über die gesamte Studiendauer können sich hier mehrere hundert Tage ansammeln, die später relevant werden.
Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung
Soldaten auf Zeit zahlen während ihrer Dienstzeit grundsätzlich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Nach dem Ausscheiden erfolgt stattdessen eine sogenannte Nachversicherung durch den Dienstherrn.
Auch hier können lange Zeiten der Beurlaubung Auswirkungen auf die rentenrechtliche Bewertung haben. Kommandierungszeiten gelten hingegen als aktive Dienstzeit und können sich daher günstiger auf die spätere Nachversicherung auswirken.
Aus diesem Grund sollte jeder mögliche Kommandierungstag genutzt werden.
Wohnung weiterhin anerkennen lassen
Während des Studiums sollte darauf geachtet werden, dass die anerkannte Wohnung beziehungsweise der anerkannte Wohnsitz ordnungsgemäß gemeldet und anerkannt bleibt.
Dies kann für verschiedene Ansprüche innerhalb der Bundeswehr von Bedeutung sein, beispielsweise bei:
- Reisekosten,
- Trennungsgeld,
- Umzügen,
- späteren Verwendungen.
Änderungen der Wohnsituation sollten stets zeitnah gemeldet werden.
Steuererklärung abgeben
Viele Studierende verzichten auf eine Steuererklärung, obwohl sich diese häufig lohnt.
Zu den möglicherweise abzugsfähigen Kosten gehören unter anderem:
- Fachliteratur,
- Arbeitsmittel,
- Fahrtkosten,
- Umzugskosten,
- Fortbildungen,
- Kosten im Zusammenhang mit Praktika.
Auch wenn die steuerliche Situation individuell unterschiedlich ist, kann eine Steuererklärung regelmäßig zu einer Erstattung führen.
Kindergeld nicht vergessen
Für viele Sanitätsoffizier-Anwärter besteht während des Studiums weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Daher sollte regelmäßig geprüft werden, ob:
- die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind,
- aktuelle Studienbescheinigungen eingereicht wurden,
- Fristen der Familienkasse eingehalten werden.
Ein laufendes Medizinstudium gilt grundsätzlich als Berufsausbildung und kann daher den Kindergeldanspruch bis zur gesetzlichen Altersgrenze sichern.
Fazit
- 30 Abs. 2 Soldatengesetz schafft die Grundlage für die finanzielle und soziale Absicherung von Sanitätsoffizier-Anwärtern während ihres Studiums.
SanOA erhalten:
- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung,
- Ausbildungsgeld,
- Familienzuschläge,
- mögliche Einmalzahlungen bei Besoldungsanpassungen,
- Erstattung gesetzlich erhobener Studiengebühren.
Darüber hinaus sollten Sanitätsoffizier-Anwärter ihre Studienzeit aktiv gestalten und versorgungsrechtliche Aspekte frühzeitig berücksichtigen. Insbesondere die Durchführung von Famulaturen, Krankenpflegepraktika, Truppenpraktika und PJ-Abschnitten als Kommandierung kann langfristig Vorteile bei Dienstzeitversorgung, Berufsförderungsdienst und rentenrechtlicher Nachversicherung bringen.
Wer zusätzlich auf die Anerkennung seiner Wohnung achtet, regelmäßig eine Steuererklärung einreicht und den Kindergeldanspruch im Blick behält, kann während des Studiums finanzielle Nachteile vermeiden und vorhandene Ansprüche optimal nutzen.







