Definition Dienstunfähigkeit (DU)
Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet, dass ein Soldat oder eine Soldatin seine/ihre dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann und wird vom Truppenarzt/Dienstherrn festgestellt. Danach folgt die Entlassung. Die Folgen richten sich nach der Statusgruppe:
- Berufssoldaten: Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten staatliche Versorgung (Ruhegehalt).
- Zeitsoldaten: Nachversicherung nach Ausscheiden in die Deutschen Rentenversicherungssysteme (DRV). Im Falle einer Erwerbsminderung erhält er im Rahmen der Nachversicherung eine Erwerbsminderungsrente von der DRV.
Da ein Zeitsoldat beim Ausscheiden immer auf Berufsunfähigkeit nachgeprüft wird und dadurch praktisch nie eine echte Dienstunfähigkeitsleistung erhält, zahlen viele DU‑Tarife nur bis zum 55. Lebensjahr – ein massiver Nachteil, da das gesetzliche, zivile Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Für Zeitsoldaten sind solche Produkte daher nicht empfehlenswert.
Definition Berufsunfähigkeit (BU)
Die allgemeine BU‑Definition legt lediglich fest, wann Berufsunfähigkeit vorliegt.
„Berufsunfähigkeit (BU) wird definiert, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Premium‑Versicherer ergänzen diese Basis jedoch um verbesserte Bedingungen wie klare Tätigkeitsdefinition und kundenfreundliche Leistungsregeln – und schaffen damit einen Schutz, der weit über den Mindeststandard hinausgeht. Es ist daher auf das jeweilige Bedingungswerk zu achten.
- Es zählt der konkret ausgeübte Beruf. Dabei wird geprüft, wie dieser real ausgestaltet ist (Arbeitsalltag, Anforderung, Belastung)
- Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr bleibt die BU bestehen und schützt auch im zivilen Berufsleben.
- Bei modernen BU-Tarifen sind die Kriterien für die Leistungsprüfung auf Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit gleichgestellt.
Beispielhafte Leistungsprüfung für einen SanOA im Medizinstudium:
- Teilnahme an Vorlesungen
- Praktika
- Lernaufwand
- Prüfungsfähigkeit
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- soldatenspezifische Pflichten (z. B. Dienste, Lehrgänge)
Wenn diese Tätigkeiten voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr möglich sind, liegt BU vor.
Empfehlung
Berufssoldaten profitieren von einer reinen Dienstunfähigkeitsabsicherung, weil die von einem Arzt der Bundeswehr ärztliche festgestellte DU von der Versicherungsgesellschaft anerkannt wird. Zeitsoldaten dagegen werden nach Ausscheiden aus der Bundeswehr immer auf BU nachgeprüft – und hier leisten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit DU‑Klauseln im Vergleich zu reinen Berufsunfähigkeitsversicherungen deutlich schlechter. Für sie ist eine BU daher die klar bessere Wahl.
Die zwei wichtigsten Aspekte für eine optimale Absicherung von Sanitätsoffizieren
Auslandseinsätze
90% aller Soldatentarife schließen Kampfhandlungen, Terror oder Einsätze in Krisengebieten aus. Die Police kann faktisch wertlos sein, obwohl genau hier ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht.
Infektionsrisiko
Sanitätsoffiziere sind aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt. Hepatitis, MRSA, tropische Erkrankungen durch Kontakt mit Verwundeten – viele Versicherer erkennen dienstlich erworbene Infektionen gar nicht als DU/BU-Ursache an. Ohne spezielle Infektionsklausel zahlt die Versicherung oft nicht.
Empfehlung
Vor Vertragsabschluss ist daher entscheidend die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, ob Auslandseinsätze ausdrücklich uneingeschränkt oder unter welchen Voraussetzungen mitversichert sind. Außerdem ist für Sanitätsoffiziere ist eine DU/BU-Police mit expliziter Infektionsklausel unverzichtbar.
Was tun, wenn man aktuell unsicher ist, ob die Bundeswehr verlassen oder doch eine Laufbahn als Berufssoldat einschlagen werden wird
Grundsätzlich gilt:
Bis zur Entscheidung über den Status als Berufssoldat (BS) raten wir Sanitätsoffizieren von einer DU-Klausel zunächst ab, da diese insbesondere für Soldaten auf Zeit (SaZ) erhebliche Nachteile mit sich bringen kann. Es ist zu beachten, dass viele Vermittler pauschal eine DU-Klausel für alle Sanitätsoffiziere empfehlen; dies ist jedoch aus fachlicher Sicht nicht zu befürworten.
Erst nach Festlegung des BS-Status sollte die Einbeziehung einer DU-Klausel in Erwägung gezogen werden. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Berufssoldaten im Verlauf ihrer Laufbahn gelegentlich eine Rückstufung auf SaZ erwägen und dann von flexiblen Vertragsgestaltungen profitieren.
Fazit
Die Wahl zwischen einer Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein bedeutender Schritt im Hinblick auf Ihre finanzielle Absicherung. Die dahinterstehenden Zusammenhänge sind komplex und erfordern eine sorgfältige Analyse. In der Regel bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung mit den genannten, modernen Versicherungsbedingungen einen umfassenderen Schutz. Wir empfehlen, einen Experten für eine persönliche Beratung zu kontaktieren. Auf Wunsch stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!






